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Zertifizierung für sommerlichen Wärmeschutz

Sommerlicher Wärmeschutz zielt darauf ab, den Kühlbedarf an heißen Sommertagen zu reduzieren oder in Gebäuden ohne mechanische Kühlung durch wirksame passive Maßnahmen unangenehm hohe Innentemperaturen zu vermeiden. Die Bewertung berücksichtigt verschiedene Faktoren, darunter Anteil, Ausrichtung und Beschaffenheit der Fensterflächen, die Wärmedämmung der Außenbauteile und die thermische Masse des Gebäudes. Anhand dieser Parameter wird beurteilt, ob die zulässige Grenzraumtemperatur eingehalten wird. Je nach Klimaregion liegt diese Grenztemperatur typischerweise zwischen 25 und 27 °C und sollte während maximal 10 % der Belegungszeit überschritten werden. Werden diese Temperaturschwellenwerte überschritten, müssen entsprechende bauliche Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz ergriffen werden, um den Komfort der Bewohner zu gewährleisten und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes nach dem Gebäudeenergiegesetz 2020 Das Gebäudeenergiegesetz 2020 (GEG) schreibt vor, dass der sommerliche Wärmeschutz für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Anbauten der DIN 4108:2013-02 entsprechen muss.

 

Zwei Nachweisverfahren sind vorgeschrieben:

  • Solargewinnmethode (Abschnitt 8.3, DIN 4108-2)

  • Thermische Gebäudesimulation (Abschnitt 8.4, DIN 4108-2)                                                                                                                                                                                                                                        Für kritische Raumzustände, insbesondere für einzelne Räume oder verbundene Raumgruppen mit Überhitzungsgefahr, ist ein Nachweis zu führen.

 

Wir unterstützen Ihr Bauvorhaben gerne mit der Erstellung der erforderlichen Nachweise und Berechnungen für den sommerlichen Wärmeschutz gemäß den Bauvorschriften.

 

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