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Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001

Mit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) am 18. November 2023 wurden verbindliche Anforderungen zur Einführung von Energiemanagementsystemen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen festgelegt. Ziel ist die Reduzierung des End‑ und Primärenergieverbrauchs um 26,5 % bzw. 39,3 % bis 2030 im Vergleich zu 2008.

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Verpflichtungen für öffentliche Einrichtungen

  • Verbrauch ≥ 1 GWh/Jahr: Einführung eines vereinfachten EnMS (z. B. ISO 50005 – Level 2) mit jährlicher Endenergieeinsparung von 2 % buerklin.com

  • Verbrauch > 3 GWh/Jahr: Einführung eines vollständigen Energy- oder Environmental Managementsystems (z. B. ISO 50001 oder EMAS) bis spätestens 30. Juni 2026.

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Verpflichtungen für Unternehmen

  • Unternehmen mit einem Verbrauch von > 7,5 GWh/Jahr (Durchschnitt der letzten drei Jahre) müssen innerhalb von 20 Monaten nach Überschreiten des Schwellenwerts ein EnMS oder EMAS einführen – für Status vor 18.11.2023 bis zum 18. Juli 2025.

  • Unternehmen (Nicht-KMUs nach EDL‑G), die im Jahresdurchschnitt ≥ 2,5 GWh verbrauchen, müssen bis spätestens 18. November 2026 konkrete, umsetzbare Aktionspläne für identifizierte Endenergieeinsparmaßnahmen erstellen und veröffentlichen.

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Dokumentations- & Meldepflicht

Alle Umsetzungs‑ und Einsparpläne, Energieverbrauchsdaten und realisierte Maßnahmen sind über die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) an das BAFA zu übermitteln 

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Kernanforderungen an ISO 50001-Systeme

Die ISO 50001-Norm basiert auf dem PDCA-Zyklus (Plan–Do–Check–Act) und fordert folgende Elemente:

  1. Definition der Energiepolitik und Einbindung der Leitungsebene

  2. Energetische Bewertung mit Baseline, Kennzahlen (EnPI), Risiken und Chancen

  3. Identifikation und Planung von Verbesserungsmaßnahmen

  4. Schulung, Kommunikation und Ressourcenbereitstellung

  5. Regelmäßige Überwachung, internes Audit und Managementbewertung

  6. Kontinuierliche Verbesserung und Anpassung der Maßnahmen
    Die Dokumentation und Nachweisführung erfolgt durch akkreditierte DIN ISO 50001-Zertifizierungsstellen.

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Vorteile des EnMS und rechtlicher Nutzen

EnergieeinsparungVerringerte Kosten & COâ‚‚-Emissionen

Rechtliche ErleichterungBefreiung von EDL-G-Auditpflicht

Zertifizierung möglichZugang zu Anpassungen und Wirtschaftlichkeitsnachweisen

Struktur & KontinuitätSystematische Steuerung und Verbesserung im Betrieb

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Unsere Dienstleistungen im Überblick

Wir unterstützen Sie umfassend bei der Einführung und Umsetzung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS. Unsere Leistungen umfassen:

  • Beratung zur Pflichtprüfung: Analyse, ob und in welcher Form Sie verpflichtet sind, ein EnMS einzuführen.

  • Zertifizierung: Begleitung und Unterstützung bei der erfolgreichen Einführung und Zertifizierung Ihres EnMS.

  • Energieanalyse: Durchführung von Messungen, Analysen und technischen Bewertungen zur Identifikation von Einsparpotenzialen.

  • Energiekennzahlen (EnPI): Bewertung der energiebezogenen Leistung durch geeignete Kennzahlen.

  • Rechtliche Aktualisierung: Pflege und Aktualisierung des rechtlichen Registers gemäß den gesetzlichen Anforderungen.

  • Interne Audits: Durchführung von internen Audits zur Überprüfung der Wirksamkeit des EnMS.

  • Schulungen: Regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter zur Sensibilisierung und Weiterbildung.

  • Energie-Team-Meetings: Organisation und Moderation von regelmäßigen Treffen des Energieteams.

  • Unterstützung bei (Re-)Zertifizierungen: Begleitung bei der Vorbereitung und Durchführung von Rezertifizierungen.

  • Beratung für EnMS-Beauftragte: Fachliche Unterstützung für Ihre/n Energiemanagementbeauftragte/n.

  • Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (CIP): Begleitung und Unterstützung bei der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen.

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Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches, auf Ihr Projekt zugeschnittenes Angebot.

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