GEG-Zertifikate
​Um die Anforderungen der europäischen Richtlinien zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Deutschland zu erfüllen, ist am 1. November 2020 das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz bildet den verbindlichen Rahmen für neue und bestehende Gebäude, die die baurechtlichen Mindestanforderungen an die Energieeffizienz erfüllen müssen. Außerdem schafft es die rechtliche Grundlage für die Ausstellung von GEG-Energieausweisen.
Vorrangiges Ziel des GEG ist die Senkung des Energieverbrauchs in privaten Haushalten, die rund 30 % des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland ausmachen. Innerhalb dieses Sektors sind die Heizungsanlagen für über 70 % des Energieverbrauchs verantwortlich. Dies ist besonders problematisch, da viele dieser Anlagen noch mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, die klimaschädliches COâ‚‚ ausstoßen. Die Notwendigkeit, den Energieverbrauch zu minimieren und die Energieeffizienz zu verbessern, beschränkt sich jedoch nicht nur auf private Haushalte. Auch Industrie- und Gewerbebetriebe sind angehalten - oder sogar gesetzlich verpflichtet - ihren Energieverbrauch zu optimieren. Die Verbesserung der Energieeffizienz in allen Sektoren ist eine wesentliche Voraussetzung, um den ökologischen Fußabdruck Deutschlands insgesamt zu verringern und die Klimaschutzziele zu erreichen.
Die Einführung von GEG-Zertifikaten spielt eine zentrale Rolle bei der Erreichung dieser Energieziele. Gebäudeeigentümer, Architekten, Ingenieure und Planer sind gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Gebäude den geltenden Energiestandards entsprechen und dass die richtige Art von Ausweis ausgestellt und zur Verfügung gestellt wird, wie es das Gesetz verlangt.
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Abhängig von der Nutzung und dem Zustand des Gebäudes gibt es zwei Arten von GEG-Ausweisen:
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Bedarfsausweis - auf der Grundlage des theoretischen Energiebedarfs, der sich aus der Gebäudestruktur, der Dämmung, der Heizungsanlage und der technischen Ausstattung ergibt.
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Verbrauchsausweis - auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs des Gebäudes in den letzten drei Jahren.
Die Ausweise müssen bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien vorgelegt werden und bei bestimmten öffentlichen Gebäuden gut sichtbar ausgehängt werden. Die Nichteinhaltung kann zu erheblichen Geldstrafen führen.
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Um diese Anforderungen zu erfüllen, bieten wir Ihnen die folgenden Dienstleistungen an:
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