Energie-Audit gemäß DIN EN 16247
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ist eine systematische Untersuchung des Energieeinsatzes und -verbrauchs einer Organisation, eines Gebäudes oder einer Anlage. Ziel ist es, Energieflüsse zu identifizieren, Potenziale für Energieeffizienzverbesserungen aufzuzeigen und diese in einem Bericht zu dokumentieren
🔴 Wer muss ein Energieaudit durchführen?
Nicht-KMU im Sinne des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sind verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Als Nicht-KMU gelten Unternehmen, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
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Mehr als 250 Mitarbeiter
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Jahresumsatz über 50 Millionen Euro
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Bilanzsumme über 43 Millionen Euro
Diese Unternehmen müssen das Energieaudit innerhalb von 20 Monaten nach Überschreiten der KMU-Kriterien abschließen und die Ergebnisse elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen.
Ausnahmen:
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Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von weniger als 500.000 kWh pro Jahr sind von der Pflicht befreit, müssen jedoch eine Online-Energieauditerklärung beim BAFA abgeben.
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Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingeführt haben, sind ebenfalls von der Pflicht befreit.
🟢 Wer kann ein Energieaudit freiwillig durchführen?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, sind nicht gesetzlich verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Sie können jedoch freiwillig ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen lassen, um:
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Energieeinsparpotenziale zu identifizieren
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Energiekosten zu senken
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Förderung:
Das BAFA fördert freiwillige Energieaudits für KMU im Rahmen des Programms "Energieberatung im Mittelstand" (Modul 1). Die Förderung beträgt 50 % der Kosten, maximal jedoch 3.000 Euro für Unternehmen mit Energiekosten über 10.000 Euro netto oder 600 Euro für Unternehmen mit geringeren Energiekosten.
⚠️ Fristen und Bußgelder
Unternehmen, die zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind, müssen dieses alle vier Jahre wiederholen. Die Ergebnisse müssen spätestens zwei Monate nach Abschluss des Audits elektronisch beim BAFA eingereicht werden. Andernfalls kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
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