Energieberatung gemäß DIN V 18599
Die Energieberatung gemäß DIN V 18599 wird sowohl für bestehende als auch für neue Nichtwohngebäude gefördert. Diese Art der Beratung hilft dabei, Energieeffizienz- und Erneuerbare-Energien-Lösungen in die Planungs- und Entscheidungsprozesse zu integrieren, sodass Effizienzpotenziale zum jeweils günstigsten Zeitpunkt für den konkreten Fall ausgeschöpft werden können.
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Umfang der Förderung
Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept beschreibt, wie ein Nichtwohngebäude durch koordinierte Maßnahmen schrittweise über einen längeren Zeitraum umfassend modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan). Alternativ kann es aufzeigen, wie das Gebäude durch eine umfassende Sanierung in einer Phase den Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes erreichen kann (Sanierung in einem Zug).
Bei neuen Nichtwohngebäuden sind Beratungsleistungen förderfähig, wenn sie auf die Erreichung eines vom Bund geförderten Effizienzhausstandards abzielen.
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Förderbetrag
Die Förderung deckt 50 % der förderfähigen Beratungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.500 €. Der genaue Förderbetrag hängt von der Netto-Grundfläche des Gebäudes ab:
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Für Gebäude mit einer Netto-Grundfläche unter 200 m² beträgt die maximale Förderung 850 €.
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Für Gebäude mit einer Nettofläche zwischen 200 m² und 500 m² beträgt die maximale Förderung 2.500 €
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Für Gebäude mit einer Nettofläche über 500 m² beträgt die maximale Förderung 4.000 €
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Wer kann einen Antrag stellen?
Folgende Einrichtungen können einen Antrag auf Förderung stellen:
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Kommunale Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Städte und Landkreise.
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Lokale Vereinigungen nach dem jeweiligen Vereinsrecht, deren Mitglieder inländische kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und deren verbundene Einrichtungen und Stiftungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des deutschen Körperschaftsteuergesetzes (KStG) sind.
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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige freier Berufe mit Sitz und Geschäftstätigkeit in Deutschland. Detaillierte Definitionen zu Mitarbeiterzahlen, Jahresumsatz und Bilanzsummen finden Sie im KMU-Handbuch der Europäischen Union.
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Nicht-KMU mit Sitz und Geschäftstätigkeit in Deutschland, deren jährlicher Gesamtenergieverbrauch aus allen Quellen gemäß § 8 Abs. 4 EDL-G 500.000 kWh nicht übersteigt. Diese Beschränkung gilt nicht für gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus, deren Einrichtungen oder Stiftungen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes, auch wenn sie für Zwecke der Energieberatung anderweitig als Nicht-KMU eingestuft sind.
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