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Energieausweis für Wohngebäude (WG/NWG)

Der Energieausweis dient der Bewertung der energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und ist nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) verpflichtend. Viele Regelungen wurden aus der bisherigen Energieeinsparverordnung (EnEV) übernommen. Die Anforderungen an den Energieausweis sind in Teil 5, §§ 79 bis 88 des GEG geregelt.Wer benötigt einen Energieausweis?Das GEG schreibt die Ausstellung eines Energieausweises vor für:NeubautenAnbautenÄnderungen bestehender GebäudeDer Energieausweis muss vom Eigentümer ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für:Eigengenutzte Gebäude bis 50 m²Denkmalgeschützte GebäudeFür alle anderen Gebäude ist der Energieausweis Mietinteressenten, Käufern oder Pächtern unverzüglich vorzulegen. Wird nur ein Teil eines Gebäudes als Wohnraum genutzt, kann sich der Energieausweis auch nur auf diesen Teil beziehen.Bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder von bis zu 15.000 €. Für öffentliche Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m² ist der Energieausweis öffentlich auszulegen.Arten von EnergieausweisenEs gibt zwei Hauptarten von Energieausweisen, die sich in der Art und Weise unterscheiden, wie der Energieverbrauch ermittelt wird:Energieverbrauchsausweis: Basierend auf tatsächlichen EnergieverbrauchsdatenEnergiebedarfsausweis: Basierend auf dem berechneten theoretischen Energiebedarf

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Verfahren zur Erstellung eines Energieausweises Der Energieausweis wird in der Regel auf Basis der letzten drei Heizkostenabrechnungen erstellt. Sollten diese nicht verfügbar sein, können alternative Datenquellen – beispielsweise telefonische Auskünfte des Energieversorgers – herangezogen werden. Unsere Energieberater berücksichtigen zudem extreme Wetterbedingungen und gewährleisten so eine faire Bewertung. Bei Nichtwohngebäuden (z. B. Büros, Verwaltungsgebäuden, Gewerbe- oder Einkaufszentren) müssen zusätzlich die Stromverbrauchsdaten der letzten drei Jahre erfasst und berücksichtigt werden. Wie wird der Energieausweis erstellt? Der Ausweis wird anhand detaillierter Gebäudedaten erstellt, darunter: Bauart Dämmqualität Gebäudealter Diese Faktoren helfen, den Energiebedarf des Gebäudes präzise zu bestimmen.

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Energieausweis-Check Finden Sie schnell heraus, ob und welchen Energieausweis Sie benötigen. Bitte wählen Sie Ihren Gebäudetyp: Neubau (ab 50 m² beheizter Grundfläche) Bestandsgebäude (ab 50 m² beheizter Grundfläche) Gebäude mit weniger als 50 m² beheizter Grundfläche Ergebnis: Anhand Ihrer Auswahl teilen wir Ihnen mit, ob und welcher Energieausweis erforderlich ist. Gerne besprechen wir Ihre individuellen Anforderungen in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

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